• Mofa 25 (Prüfbescheinigung)


Mindestalter 15 Jahre

Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit 25 km/h

Ausbildung im Kurs und Fahren im Realverkehr


Ausbildungsfahrzeug: Rivero-GP 50



  • Klasse AM

 

Mindestalter 15 Jahre

 

Zwei- und Dreirädrige Kleinkrafträder

 

Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit 45km/h

Hubraum max. 50ccm

 

Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge

 

Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit 45km/h

Hubraum max. 50ccm

Leermasse max. 350kg

 

Ausbildungsfahrzeug: Automatikroller Peugeot Kisbee 


  • Klasse A1

Mindestalter 16 Jahre

 

Leichtkrafträder

 

Hubraum max. 125ccm

Leistung max. 11KW (15PS)

 

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symetrisch angeordneten Rädern

 

Hubraum über 50ccm

oder Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit über 45 km/h

Leistung max. 15KW

 

Ausbildungsfahrzeuge: Kawasaki Z 125, Yamaha MT 125

 

 


  • Klasse A2

Mindestalter 18 Jahre

 

Krafträder

 

Leistung max. 35KW

Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,2KW/KG

 

Ausbildungsfahrzeug: Kawasaki Z 650

 

 

 


  • Klasse A

Mindestalter 20 Jahre bei Vorbesitz A2 oder 24 Jahre bei Direkteinstieg

 

Krafträder

 

Hubraum über 50ccm

Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit über 45km/h

 

Dreirädrige Kraftfahrzeuge (Trike)

 

Leistung über 15KW

Mindestalter 21 Jahre

 

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symetrisch angeordneten Rädern

 

Hubraum über 50ccm

oder bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit über 45km/h

Leistung über 15KW

 

Ausbildungsfahrzeug: Kawasaki Z 650 


  • Klasse B

Mindestalter 18 Jahre

 

Kraftfahrzeuge mit 3,5t zulässiger Gesamtmasse

auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750kg

 

Anhänger über 750kg zulässiger Gesamtmasse dürfen gezogen werden, wenn die zulässige Gesamtmasse des Zuges 3,5t nicht überschreitet.

 

Begleitetes Fahren ab 17 Jahre möglich

 

Ausbildungsfahrzeuge: VW Golf, VW Tiguan, BMW 118d, Kia Sportage, 

 

 


  • Klasse B 96

Kraftfahrzeuge der Klasse B mit:


Anhänger über 750kg zulässiger Gesamtmasse.

Zulässige Gesamtmasse der KOMBINATION über 3,5t aber nicht über 4,25t


Vorbesitz Führerschein Klasse B nötig


  • Klasse BE

Kraftfahrzeuge der Klasse B mit:

 

Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse aber nicht mehr als 3,5t zulässiger Gesamtmasse

 

Ausbildungsfahrzeuge: VW Tiguan mit Humbaur Anhänger 2500 kg zulässiger Gesamtmasse

 

Vorbesitz Führerschein Klasse B nötig


  • Klasse C1

Mindestalter 18 Jahre


Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5t aber nicht mehr als 7,5t

- ausgenommen Krafträder-


Mit nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen  Gesamtmasse von nicht mehr als 750kg)


Vorbesitz Führerschein Klasse B nötig


Befristung bis zum 50. Lebensjahr, danach alle 5 Jahre erneute ärztliche Untersuchung.


(Diese Fahrerlaubnisklasse bilden wir zur Zeit nicht aus)


  • Klasse C1E

Mindestalter 18 Jahre


Kombination aus einem LKW der Klasse C1 mit einem Anhänger mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse. Die zulässige Gesamtmasse der Kombination darf 12000kg und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeuges nicht überschreiten.


Vorbesitz Führerschein Klasse C1 nötig


(Diese Fahrerlaubnisklasse bilden wir zur Zeit nicht aus)


  • Klasse C

Mindestalter 21 Jahre


Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5t

-ausgenommen Krafträder-


Mit nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg)


Vorbesitz der Klasse B  nötig


Befristet auf 5 Jahre, danach erneute ärztlich Untersuchungen


(Diese Fahrerlaubnisklasse bilden wir zur Zeit nicht aus)


  • Klasse CE

Mindestalter 21 Jahre


Lastzüge und Sattelkraftfahrzeuge


Vorbesitz der Klasse C nötig


Befristet auf 5 Jahre, danach erneute ärztliche Untersuchungen


(Diese Fahrerlaubnisklasse bilden wir zur Zeit nicht aus)


  • Klassen D1,D1E,D,DE

Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung


(Diese Fahrerlaubnisklasse bilden wir zur Zeit nicht aus)


  • Klasse T

Mindestalter 16 Jahre / 18 Jahre


Zugmaschinen...

...die nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden.


Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit max. 60km/h (bis 18 Jahre max. 40km/h)


Theoretische und praktische Prüfung



  • Klasse L

Zugmaschinen...

...die nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden.


Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit max. 40km/h


Kombinationen...

...aus diesen Fahrzeugen und Anhänger, wenn diese mit einer Geschwindigkeit von max. 25km/h geführt werden.


Selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und Flurförderzeuge und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern


Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit max. 25km/h