Automatik-Führerschein B197

 

 

Der neue Automatikführerschein erlaubt unter bestimmten Voraussetzungen das Fahren von Kraftfahrzeugen der Klasse B mit Schaltgetriebe.

 

  • Prüfung auf Automatikfahrzeug
  • Ausbildung auf Automatik und Schaltgetriebe
  • Keine Einschränkung im Führerschein
  • Gilt auch im Ausland

 

Voraussetzungen:

 

  1. Führerscheinklasse B 197 muss beantragt werden
  2. Im Rahmen der praktischen Führerscheinausbildung werden min. 10 Fahrstunden (a 45min) auf einem Kraftfahrzeug mit Schaltgetriebe absolviert.
  3. Eine min. 15 minütige Testfahrt mit einem Fahrlehrer innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften, um nachzuweisen das man ein Kraftfahrzeug mit Schaltgetriebe sicher, verantwortungsvoll und umweltbewusst führen kann.
  4. Bei der Führerscheinstelle Vorlage einer Bescheinigung (wird von der Fahrschule ausgehändigt) über das absolvieren der Stunden und Testfahrt.

 

!!Bei uns auch auf einem reinen Elektrofahrzeug!!

 

 

Auch wichtig: Sollte man früher den Führerschein Klasse B auf einem Automatikfahrzeug (Schlüsselnummer 78) absolviert haben, kann man den Automatikeintrag mit den min. 10 Fahrstunden auf Schaltwagen und der erfolgreichen Testfahrt wieder entfernen lassen.  

 

Sprecht uns einfach an, wir helfen gerne!!

 


FAHRERSCHULUNG B196

 

 

Ab 01.01.2020 gibt es die Möglichkeit für Inhaber der Klasse B im Inland mit einer Fahrerschulung (B 196) Motorräder mit bis zu 125ccm und 15 PS zu fahren.

 

Voraussetzungen:
Mindestalter 25 Jahre
Seit 5 Jahren im Besitz der Klasse B
Teilnahme an Fahrerschulung min. 9x 90min.
!!!keine theoretische oder praktische Prüfung!!!
Bei Fragen stehen wir mit Rat und Tat zur Verfügung.
Informieren, anmelden und Moped fahren