Diese Unterlagen benötigen sie:

 

 

Für das Erlangen einer Fahrerlaubnis müssen sie einen Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis bei ihrer Verwaltungsbehörde (Ordnungsamt, Kreisverwaltung oder Verbandsgemeindeverwaltung) stellen.

 

Das Antragsformular zur Erteilung einer Fahrerlaubnis bekommen sie in unserer Fahrschule.

Dieser Antrag muß ergänzt werden mit:

  • 1 Lichtbild neueren Datums (keine Kopfbedeckung, biometrisch)
  • 1 Sehtestbescheinigung (Klasse A, A2, A1, AM, B, BE, L, T; Augenoptiker, Augenarzt, TÜV)
  • 1 Augenärztliches Gutachten (Klasse C1, C1E, C, CE; Augenarzt nach freier Wahl)
  • 1 Bescheinigung über eine ärztliche Untersuchung (Klasse C1, C1E, C, CE; Augenarzt nach freier Wahl)
  • 1 Teilnahmebescheinigung "Erste Hilfe Kurs"  Voranmeldung beim DRK Alzey, Tel.: 06731/96991

 

Bei "Begleitetes Fahren mit 17" benötigen sie zusätzlich von jeder Begleitperson eine Kopie von Führerschein und Personalausweis.

 

Die Bearbeitungszeit des Antrages durch die Kreisverwaltung beträgt ca. 6 - 8 Wochen.

 

Ausnahme: Mofa 25

 

Für die Mofa-Prüfbescheinigung muß kein Antrag gestellt werden. Es genügt, bei der Prüfung ein Lichtbild, ihren Personalausweis / Pass und eine Ausbildungsbescheinigung unserer Fahrschule vorzulegen.

 

Wir helfen gerne beim Antragsverfahren!


 

 

Umfang der theoretischen Ausbildung:

 

 

Der theoretischen Ausbildung liegen Lehrpläne zugrunde, die in unsren Geschäfträumen ausgelegt sind. Der Besuch des theoretischen Unterrichts ist Pflicht.

Die Mindestdauer beträgt:

 

Bei Ersterwerb mindestens 12 Doppelstunden Grundstoff zu je 90 Minuten.

 

Bei Erweiterung 6 Doppelstunden zu je 90 Minuten. Dazu der klassenspezifische Mindestunterricht gemäß §4 Abs. 4 FahrschAusbO.

 

 

Klasse

   A
A2
A1
AM
B
L
T

Doppelstd.

zu je 90min.

   4
4
4
2
2
2
6


Bei der Zweiradausbildung wird stufenweise Zugang zu den einzelnen Zweiradklassen vereinfacht. Es soll attraktiver sein zunächst weniger leistungsstarke Maschinen zu fahren.


Erweiterung von A1 auf A2 ( bei 2 Jahre Vorbesitz der Klasse A1) :

keine weitere theoretische Ausbildung, keine Sonderfahrten, nur praktische Prüfung.


Erweiterung von A2 auf A (bei 2 Jahre Vorbesitz der Klasse A2) :

keine weitere theoretische Ausbildung, keine Sonderfahrten, nur praktische Prüfung.

Der Direkteinstieg in die Klasse A iat ab dem 24. Lebensjahr möglich.


Bei Erwerb der Klasse B96 ist eine Fahrerschulung ohne Prüfung erforderlich:


  • Theoretischer Schulungsstoff             2,5Std. a 60min
  • Praktischer Schulungsstoff                  3,5Std. a 60min
  • Fahrpraktische Übungen                      1Std. a 60min

Umfang der praktischen Ausbildung:

 

 

Auch die praktische Ausbildung richtet sich nach einem Lehrplan, der alle durch die FahrschAusbO verbindlich festgelegte Ausbildungsinhalte weitergibt.

Diese können sie jederzeit in unserer Fahrschule einsehen.

 

Welche Anzahl an praktischen Fahrstunden benötigen sie?

 

Die Gesamtzahl der Fahrstunden kann ihnen niemand voraussagen. Sie wird von mehreren Faktoren bestimmt. Diese sind z.B. Ausgeglichenheit, Motivation, Mitarbeit und ihre Aufnahmefähigkeit sowie ausreichend Zeit, auch das Lebensalter hat einen Einfluß.

 

Die FahrschAusbO §6 Abschluß der Ausbildung schreibt vor:

 

 

Der Fahrschüler hat so viele Übungsstunden zu durchlaufen, wie er zur Erlangung der notwendigen Befähigung, insbesondere auch der Fahrzeugbeherrschung in schwierigen Situationen, benötigt.


Der Fahrlehrer darf die Ausbildung erst dann abschließen, wenn er überzeugt ist, daß der Fahrschüler die nötigen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt.


Besondere Ausbildungsfahrten
Klasse A1
Klasse A2
Klasse A
Klasse B
Klasse BE

1. Schulung auf Bundes- oder Landstraßen

(davon eine Fahrt mit

min. 2 Std. zu je 45min)

5
5
5
5
3

2. Schulung auf der Autobahn

(davon eine Fahrt mit

min. 2 Std. zu je 45min)
4
4
4
4
1

3. Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit

(zusätzlich zu den Fahrten nach Nr. 1 u. 2,

min. zur Hälfte auf Autobahnen, Bundes- oder

Landstraßen in Stunden zu je 45min.

3
3
3
3
1



Die theoretische Prüfung:

 

 

Die theoretische Prüfung kann erst abgelegt werden, wenn :

 

  • Ihr Prüfungsauftrag vorliegt
  • Sie den vorgeschriebenen theoretischen Unterricht besucht haben und
  • Sie in der Fahrschule gezeigt haben, daß sie ausreichende Kenntnisse und Fähigkeiten besitzen.

Vertrauen sie ihrem Fahrlehrer, das spart Zeit, Geld und Nerven.

 

Wichtig: Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters abgelegt werden. Bei der Mofa-Prüfbescheinigung frühestens 8 Wochen vor Erreichen des Mindestalters.

 

Eine nicht bestandenen Prüfung kann frühestens nach 14 Tagen wiederholt werden.

 

Es lohnt sich also gut vorbereitet in eine Prüfung zu gehen, nicht zuletzt wegen der zusätzlichen Kosten. Eine bestandene theoretischen Prüfung bleibt 1 Jahr gültig.


Die praktische Prüfung:

 

 

Stadt, Landstraßen und Autobahnen sind Bestandteile der praktischen Fahrprüfung.

Außerdem müssen bestimmte Grundfahraufgaben wie Einparken in Längsrichtung oder Parkbox, Abbremsen mit höchstmöglicher Verzögerung und Umkehren erfüllt werden.

Aber keine Sorge: Wir werden sie bis zum Termin ihrer praktischen Prüfung so vorbereiten, daß sie ruhig und gelassen zum Prüfungstermin kommen.

Sollte sich doch Nervosität einstellen, wird der Prüfer Verständnis haben. Dieser hat viel Erfahrung mit Prüflingen.

Fahren sie so, wie sie es bei uns gelernt haben - also ganz normal. Es wird nichts Unmögliches von ihnen verlangt. Kleine Fahler dürfen vorkommen, aber sie dürfen ihnen gedanklich nicht nachhängen, sonst entstehen daraus weitere, vielleicht größere Fehler.

Also locker, cool und konzentriert weiterfahren. Wenn etwas unklar sein sollte oder sie eine Anweisung nicht verstanden haben, fragen sie den Prüfer. Er gibt ihnen gern weitere Auskunft.

 

Wichtig: Die praktische Ausbildung darf frühestens einen Monat vor Erreichen des Mindestalters abgelegt werden. Der Führerschein wird jedoch erst nach Erreichen des Mindestalters ausgehändigt.

 

Die Führerscheine gelten 15 Jahre, danach ist eine Neuaustellung erforderlich.

Die Fahrerlaubnis bleibt gültig - es ist keine neue Prüfung erforderlich.

Vor dem 19. Januar 2013 ausgestellte Führerscheine müssen bis spätestens 19. Januar 2033 umgetauscht werden.

 


Unsere besonderen Leistungen:

 

 

Vor ihrer Ausbildung:

 

  • Aktualisierung der Lerninhalte und Unterrichtsmethoden durch regelmäßige Fortbildung und Schulung aller Mitarbeiter
  • Theoretische Schulung in ansprechender Atmosphäre
  • Bereitstellung von Schulungsfahrzeugen mit modernster Sicherheitstechnik, energiesparenden und umweltfreundlichen Antriebskonzepten.

 

Während ihrer Ausbildung:

 

  • modernes, verkehrspädagogisches Unterrichtskonzeptnach neuesten Erkenntnissen
  • systematische Lernzielkontrolle
  • individuelle Lernhilfen
  • einheitliche Unterrichtsmethode aller Mitarbeiter
  • flexible Schulung, die ihren persönlichen Stärken und Schwächen gerecht wird

 

Nach ihrer Ausbildung

 

  • Sicherheitstraining für PKW - und Motorradfahrer
  • Info - Seminar für Neuerungen im Straßenverkehr
  • "Refreshing" Kraftfahrertraining für "ehemalige" Fahrschüler